Vergleich Basistarif – Vollversicherung

Seit dem 01.01.2009 gibt es bei den privaten Krankenversicherungen neben der Vollversicherung auch einen sogenannten Basistarif. Dieser ist für jede private Krankenversicherung Pflicht und Bestandteil der Gesundheitsreform. Dieser Basistarif wurde vor allem deshalb eingeführt, um bisher Unversicherte die Möglichkeit zu bieten, wieder eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Was aber unterscheidet die Vollversicherung vom Basistarif bei den privaten Krankenkassen?

Der Basistarif ist vergleichbar mit den Leistungen bei Versicherung in einer privaten Krankenversicherung. Die Leistungen des Basistarifes weichen daher teilweise gravierend von denen der Vollversicherung ab.
Neben dem erwähnten Leistungsunterschied sind aber auch die Kosten nicht zu unterschätzen. Der Beitrag für die über 21-jährigen liegt bei fast allen Kassen bei 569,63 Euro, was dem gesetzlich zugelassenen Höchstsatz entspricht. Das liegt am Verbot von Risikozuschlägen. Der Beitrag zur Vollversicherung ist hingegen oft viel geringer.
Im Bereich der zugesicherten Leistungen sind die Unterschiede oft so gravierend, dass sich ein Wechsel von der Vollversicherung zum Basistarif in keinem Fall lohnt.
Die Vollversicherung sichert dem Versicherten die freie Arzt- und Krankenhauswahl zu. Dies sieht im Basistarif schon ganz anders aus. Der Basistarif lässt nur den Besuch von durch die GKV zugelassenen Ärzten zu. Unterschiede gibt es auch bei der ärztlichen und der zahnärztlichen Behandlung. So kann der behandelnde Arzt oder Zahnarzt bei der Vollversicherung bis zum 3,5 fachen Satz der entsprechenden Gebührenordnung ansetzten. Beim Basistarif hingegen nur den 1,8 fachen bzw. den 2-fachen Satz.
Die stationären Leistungen unterscheiden sich auch erheblich. Während Vollversicherten alle Allgemeinen sowie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer zugesichert werden, erhalten Versicherte im Basistarif lediglich die Allgemeinen Krankenhausleistungen. Extras wie in der Vollversicherung werden durch Zusatzversicherungen abgesichert.
Prophylaxe und ähnliche Leistungen sind in der Vollversicherung nicht versichert. Hier hat der Basistarif einmal Vorteile, da diese Leistungen wie bei gesetzlich Versicherten mitversichert sind.

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